Teilnahmebedingungen
Aktivierungskampagne
der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard

19.08.2024-30.11.2024

  1. Die Kampagne wird von der Mastercard Europa SA, Chausée de Tervuren 198A, B-1410 Waterloo, Belgien (Veranstalter), veranstaltet. Durchgeführt wird die Kampagne von der im Auftrag des Veranstalters handelnden S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (S-MM), Grenzstraße 21, 06112 Halle (Saale).
  2. An der „Aktivierungskampagne Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard“ teilnehmen können alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und Inhaber:in einer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard (DMC) sind.

    Mitarbeitende des Veranstalters und der an der Durchführung der Aktivierungskampagne beteiligten Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Personen, die versuchen, sich selbst oder Dritten bei der Teilnahme an der Aktivierungskampagne durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen.
  3. Eine Teilnahme ist vom 19.08.2024 00:01 Uhr bis zum 30.11.2024 um 23:59 Uhr (MEZ) (Kampagnenzeitraum) möglich.
  4. Um eine Incentivierung von 10,00 € auf das zur DMC gehörige Privatgirokonto zu erhalten, muss im Kampagnenzeitraum gemäß Punkt 3 die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard als Zahlungsmittel hinterlegt werden und bei mindestens einem der folgenden Streamingdienste WOW, RTL+, YouTube, Paramount+, Disney+, Twitch, DAZN, Joyn PLUS+ ein Umsatz von mindestens 25,00€ generiert werden. Der Mindestumsatz kann in dem genannten Kampagnenzeitraum über alle Streaminganbieter erzielt werden. Die Veranstalter stehen in keiner Kooperation mit den genannten Streamingdiensten.
  5. Die Zahlungsverkehrsdaten aus dem Kampagnenzeitraum gemäß Punkt 3 werden automatisch für alle Inhaber:innen einer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard mittels automatisiertem Verfahren geprüft, wenn die Inhaber:innen ihre Zustimmung zur Datenspeicherung und -nutzung, sowie die Zustimmung zur Analyse von spezifischen Zahlungsverkehrs-Daten bei der kontoführenden Sparkasse erteilt und nicht widerrufen haben. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Incentivierung ist die Registrierung über die Webseite zur Kampagne. Die Bestätigung der Datenschutzbestimmungen sowie dieser Teilnahmebedingungen ist notwendig, der zugesendete Verifizierungslink muss innerhalb von 7 Tagen, zur finalen Registrierung, bestätigt werden.
  6. Nach dem Kampagnenzeitraum werden die berücksichtigungsfähigen Umsätze gemäß Punkt 4 der zur Teilnahme berechtigten Kund:innen gemäß Punkt 5 durch die kontoführende Sparkasse ausgewertet und falls gewünscht, über einen sicheren Übertragungsweg die erforderlichen Daten an die S-Markt & Mehrwert zur weiteren Verarbeitung übermittelt. Die S-Markt & Mehrwert schreibt die Incentivierungssumme von 10,00€ auf das Privatgirokonto der berechtigten Kund:innen, mit einem kampagnenspezifischen Verwendungszweck bis zu zwölf Wochen nach Kampagnenende gut. Es obliegt der jeweiligen Sparkasse, die Begrenzung der Auszahlungen an ihre Kund:innen vorzugeben (Nur solange der Vorrat reicht). Es obliegt der jeweiligen Sparkasse, die Incentivierungssumme von 10,00€ ihren Kunden im eigenen Auftrag auf das Privatgirokonto gutzuschreiben.
  7. Eine gesonderte Zustimmung der Teilnahmebedingungen ist erforderlich.
  8. Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt.

    a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von uns gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

    b) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten ist begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels sowie die Gewinnübermittlung bzw. -gabe überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf. .

    c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

    d) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zu Gunsten von Vertretern, Arbeitnehmenden und Mitarbeitenden des Veranstalters sowie dessen sonstige Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Kampagne einzustellen oder zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung der Aktion beeinträchtigen oder verhindern und die Einstellung oder Veränderung sachgerecht und den Teilnehmern zuzumuten ist. Zu diesen Umständen zählen unter anderem der Ausfall oder die Beeinträchtigung von Hard- oder Software, das nicht autorisierte Eingreifen Dritter sowie rechtliche Beanstandungen. In diesen Fällen haftet weder der Veranstalter noch angeschlossene bzw. beauftragte Dienstleitungsunternehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.
  10. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  11. Der Ausschluss von Kund:innen bei unwahren und unvollständigen Angaben ist vorbehalten.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.