Teilnahmebedingungen Aktivierungskampagne zur Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard
01.04.2025 - 31.05.2025
Die Kampagne wird von der Mastercard Europa SA, Chausée de Tervuren 198A, B-1410 Waterloo, Belgien (Veranstalter), veranstaltet. Durchgeführt wird die Kampagne von der im Auftrag des Veranstalters handelnden S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (S-MM), Grenzstraße 21, 06112 Halle (Saale).
An der „Aktivierungskampagne zur Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard“ (Aktivierungskampagne) teilnehmen können alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und Inhaber:in einer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard (DMC) sind. Mitarbeitende des Veranstalters und der an der Durchführung der Aktivierungskampagne beteiligten Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Personen, die versuchen, sich selbst oder Dritten bei der Teilnahme an der Aktivierungskampagne durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen.
Eine Teilnahme ist vom 01.04.2025 00:01 Uhr bis zum 31.05.2025 um 23:59 Uhr (MEZ) (Kampagnenzeitraum) möglich.
Voraussetzung für den Erhalt der Incentivierung ist die Registrierung über die KampagnenWebsite unter www.jetztallesmoeglich.de/mastercard unter Angabe der genannten Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und IBAN. Dafür sind die Bestätigung der Datenschutzbestimmungen sowie dieser Teilnahmebedingungen erforderlich. Zur finalen Registrierung muss der zugesendete Verifizierungslink innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden.
Um eine Incentivierung (Cashback) von 20,00 € auf das zur DMC gehörige Privatgirokonto erhalten zu können, muss des Weiteren im Kampagnenzeitraum gemäß Ziffer 3. mit der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard online bezahlt und ein Umsatz von insgesamt mindestens 50,00 € generiert werden. Der Mindestumsatz kann über mehrere einzelne Umsätze im Kampagnenzeitraum hinweg erzielt werden. Die einzelnen Umsätze werden am Ende des Kampagnenzeitraums zusammengezählt. Sollte am Ende des Kampagnenzeitraums kein Gesamtumsatz aus Onlinezahlungen mit der DMC in Höhe von 50,00 € erzielt werden, erfolgt keine Incentivierung.
Die im Kampagnenzeitraum relevanten Zahlungsverkehrsdaten werden automatisch für alle registrierten Teilnehmer:innen und Inhaber:innen einer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard mittels automatisiertem Verfahren geprüft, wenn die Inhaber:innen ihre Zustimmung zur Datenspeicherung und -nutzung sowie zur Analyse von spezifischen Zahlungsverkehrsdaten bei der kontoführenden Sparkasse erteilt und nicht widerrufen haben.
Nach dem Kampagnenzeitraum werden die gemäß Ziffer 5. berücksichtigungsfähigen Umsätze und damit verbundene Daten (gemäß Ziffer 4) der Teilnehmer:innen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt haben, durch die kontoführende Sparkasse oder die S-Markt und Mehrwert ausgewertet. Die S-Markt & Mehrwert schreibt den Incentivierungsbetrag (Cashback) von 20,00 € mit einem kampagnenspezifischen Verwendungszweck auf das Privatgirokonto der berechtigten Kund:innen innerhalb von zwölf Wochen nach Kampagnenende gut.
Für die Aktion steht pro kontoführende Sparkasse ein festes finanzielles Budget zur Verfügung. Die Aktion ist beendet, sobald dieses Budget ausgeschöpft ist („Nur solange der Vorrat reicht“).
Es obliegt der jeweiligen Sparkasse die Incentivierungssumme und/oder das KampagnenBudget zu erhöhen und ihren berechtigten Kund:innen dieser Kampagne auf eigene Rechnung auf das Privatgirokonto gutzuschreiben.
Eine gesonderte Zustimmung der Teilnahmebedingungen ist erforderlich.
Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt.
a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von uns gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten ist begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion sowie die Auszahlung des Incentivierungsbetrags (Cashback) überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf.
c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
d) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zu Gunsten von Vertretern, Arbeitnehmenden und Mitarbeitenden des Veranstalters sowie dessen sonstige Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Kampagne einzustellen oder zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung der Aktion beeinträchtigen oder verhindern und die Einstellung oder Veränderung sachgerecht und den Teilnehmern zuzumuten ist. Zu diesen Umständen zählen unter anderem der Ausfall oder die Beeinträchtigung von Hard- oder Software, das nicht autorisierte Eingreifen Dritter sowie rechtliche Beanstandungen. In diesen Fällen haftet weder der Veranstalter noch angeschlossene bzw. beauftragte Dienstleitungsunternehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Ausschluss von Teilnehmer:innen bei unwahren und unvollständigen Angaben bleibt vorbehalten.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.